AUSGABE Nr |
Sofia | September l 2021 | Nr. 09 (352) | 29. Jahrgang |
Lyuben Todev
Ab 01.06.2021 werden alle Anträge auf Arbeits-und Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich an die Behörden des Innenministeriums gestellt, die für die Abstimmung mit dem Arbeitsamt zuständig sein werden. Im Ausländergesetz werden alle Urkunden angegeben, die am Beginn des Verfahrens vorzulegen sind. Vorgeschrieben sind auch die Fristen, in denen ein Ausländer, wenn er sich nicht in Bulgarien aufhält, zur Stellung eines Visumantrags bzw. zum Erscheinen vor den Migrationsbehörden nach Einreise in Bulgarien verpflichtet ist.
Im Hinblick auf die einheitliche Aufenthalts-.und Arbeitsgenehmigung entfällt die Voraussetzung des Aufenthalts des Antragstellers außerhalb Bulgariens, bevor ihm Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird. Diese Genehmigung...
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