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07.06.2021

Gewährleistungshaftung gem. ROG – Begriffserklärung, Haftungsbeginn, Gesetzeslücken

thumb_article_23286.jpgDas Raumordnungsgesetz sieht vor, dass die Garantiefristen für Bau- und Montage-Arbeiten durch Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt werden können, vorausgesetzt, dass dabei die gesetzlichen Mindestfristen nicht unterschreitet werden. Inwieweit kann der Käufer, bzw. Auftraggeber frei zwischen einer Geltendmachung seiner Ansprüche nach dem Raumordnungsgesetz und nach der zivilrechtlichen Regelung im Gesetz über die Verpflichtungen und die Verträge wählen? Sind auch andere Teilnehmer an Baumaßnahmen wie etwa die Person, welche die Bauaufsicht durchführt, an die Gewährleistungsfristen gebunden oder gelten diese nur im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer? Mit welchen praktischen Problemen könnte man ...

 

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