AUSGABE Nr |
Sofia | September l 2021 | Nr. 09 (352) | 29. Jahrgang |
Das Verfassungsgericht sollte die Bestimmung in der Parlamentsordnung für verfassungswidrig erklären, die es den Abgeordneten erlaubt, den General-staatsanwalt "mindestens alle drei Monate" zu einer Anhörung einzuladen, ha-be Ivan Geschev gefordert, gab die Staatsanwaltschaft bekannt. Es geht um das im Art. 24 der Geschäftsordnung des Parlaments festgelegte Verfahren, das er-laubt hat, den Generalstaatsanwalt zuletzt in der zweiten Augusthälfte in den Rechtsausschuss einzugeladen. Der Anlass, das Verfassungsgericht anzurufen, war seine Anhörung im provisorischen Ausschuss für die Überprüfung ...